FeWo Jung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss

Der Mietvertrag über die Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn die Buchungsbestätigung vom Vermieter an den Mieter per E-Mail, Post oder Fax verschickt wurde. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die vereinbarte Mietdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen Gästezahl bewohnt werden.

2. Zahlungsbedingungen

Der Vermieter stellt eine Buchungsbestätigung mit den Zahlungsmodalitäten aus. Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietbetrages ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 28 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 28 Tage bis zum Mietbeginn) ist der gesamte Betrag im Voraus fällig. Die Zahlung ist standardmäßig per Überweisung oder PayPal möglich.

3. Mietpreis und Nebenkosten

In dem vereinbarten Mietpreis sind alle Nebenkosten (Heizung, Wasser, Strom, Sat-TV, Internet, Bettwäsche, Handtücher) und eventuell anfallende Steuern enthalten. Bei mehrwöchigen Aufenthalten erfolgt der Handtuchwechsel 1-mal pro Woche kostenlos. Zusatzleistungen, wie extra gewünschte Handtuch- und Bettwäschewechsel werden gesondert in Rechnung gestellt.

Optionale Servicegebühren:

  • 1x Handtuchwechsel = 7,50 € (inkl. gesetzlicher MwSt.)
  • 1x Bettwäschewechsel = 15,00 € (inkl. gesetzlicher MwSt.)

4. An-/Abreise

Die Ferienwohnung ist am Anreisetag ab 15:00 Uhr bezugsfertig. Am Abreisetag muss die Wohnung bis spätestens 11:00 Uhr dem Vermieter übergeben werden.

5. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung und das dazugehörige Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für schuldhafte Beschädigungen an der Wohnung oder dem Inventar, ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden sind.

Des Weiteren ist der Mieter dazu verpflichtet, den Vermieter über Mängel an der Wohnung oder dem dazugehörigen Inventar unverzüglich zu informieren. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

6. Hausordnung

Alle Ferienwohnungen sind Nichtraucherwohnungen. Bei Nichtbeachtung wird eine Reinigungspauschale von 300,00 € (inkl. gesetzlicher MwSt.) in Rechnung gestellt. Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, die die anderen Mieter der übrigen Ferienwohnungen durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Zur Verfügung gestellte Anlagen (z.B. Grill) dürfen nur für die Sache benutzt werden, für die sie bestimmt sind. Die Handhabung ist im Allgemeinen vorausgesetzt. Der Brandschutz ist unbedingt zu beachten. Haustiere sind nicht erlaubt.

7. Beschreibung der Ferienwohnungen

Fotos und Texte auf der Webseite bzw. in Broschüren dienen der realistischen Beschreibung und wurden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht, dennoch kann nicht die 100-prozentige Übereinstimmung mit den Ferienwohnungen gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z.B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.

8. Sonderwünsche und Nebenabreden

Sind grundsätzlich möglich, sie bedürfen aber der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

9. Reiserücktritt

Der Mieter kann vor Mietbeginn jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten oder einen Ersatzmieter stellen. Die Erklärung zu Ersatzmieter bzw. Rücktritt ist von dem Tag an wirksam, an dem sie schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) beim Vermieter eingeht. Bei Reiserücktritt ist der Vermieter berechtigt, ohne weiteren Nachweis eine pauschale Entschädigung nach folgender Staffelung zu berechnen:

  • bis zum 43. Tag vor Mietbeginn: 20%
  • 42. bis 29. Tag vor Mietbeginn: 40%
  • 28. bis 15. Tag vor Mietbeginn: 60%
  • ab 14. Tag bis zum Mietbeginn: 80%
  • bei Reiseabbruch während des Aufenthaltes sind 100% der Mietkosten zu zahlen

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen! Bei Nichtanreise ohne Ankündigung wird die Ferienwohnung 24 Stunden nach dem vereinbarten Anreisetag wieder zur Vermietung freigegeben. Ein Recht auf Bezug der Ferienwohnung besteht dann nicht mehr.

10. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor und nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarte Zahlung nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Fall kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Kosten und des entgangenen Umsatzes verlangen.

11. Haftung

In Folge höherer Gewalt (z.B. Sturmschäden, Blitzeinschlag etc.) oder anderer unvorhersehbarer Umstände (z.B. schwere Erkrankung des Vermieters etc.), die die Vertragserfüllung unmöglich machen und eine Absage durch den Vermieter erfordern, beschränkt sich die Haftung nur auf die Rückerstattung der eventuell schon geleisteten Zahlungen für die Ferienwohnung. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

12. Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Es gilt deutsches Recht. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Stand 01.03.2019